App auf Rezept

App auf Rezept
Gesundheitsapps sind in der modernen Welt weit verbreitet und bieten eine Vielzahl von Funktionen: von Meditationsanleitungen über Rückentraining bis hin zu Schlafonzkoaching. Diese digitalen Anwendungen können vielen Menschen bei der Bewältigung ihrer Gesundheitsherausforderungen helfen. Nun gibt es eine wichtige Neuerung – manche dieser Apps können als sogenannte digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, auf Rezept verschrieben werden.
Die DiGA-Regelung ermöglicht es, dass Ärzte und Ärztinnen bestimmte Apps genauso verordnen können wie traditionelle Medikamente. Diese Apps müssen aber strenge Anforderungen erfüllen: Sie müssen ein hohes Qualitäts- und Sicherheitsstandard erfüllen, ihre Wirksamkeit muss nachgewiesen sein, und sie müssen datenschutzrechtliche Anforderungen erfüllen.
Der große Vorteil liegt auf der Hand: Für den Patienten oder die Patientin übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die verschriebene App. Das macht solche digitalen Lösungen für viele Menschen zugänglicher. Die Anwendung erfolgt meist über Smartphone oder Tablet, sodass die Therapie ortsunabhängig und zeitlich flexibel stattfinden kann.
DiGAs werden häufig zur Ergänzung einer ärztlichen Behandlung eingesetzt, nicht als vollständiger Ersatz. Sie können zum Beispiel bei der Bewältigung von chronischen Schmerzen, Schlafstörungen, psychischen Belastungen oder zur Prävention von Erkrankungen helfen. Die Interaktion mit dem Arzt oder der Ärztin bleibt weiterhin zentral.
Wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihnen eine DiGA verschreibt, wird die Verschreibung wie bei anderen Arzneimitteln erfolgen. Ihre Apotheke kann Sie auch zur Anwendung und Sicherheit beraten. Informieren Sie sich, welche Apps für Ihre Erkrankung oder Situation verfügbar sind und welche Voraussetzungen für eine Verordnung erfüllt sein müssen.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen nicht den Rat Ihres Arztes oder Ihrer Apothekerin.